Keine Äquivalenz – was nun?

Methoden und mögliche Alternativen für die Übersetzung rechtssystemgebundener Begriffe

Es gibt viele Stolperfallen in der juristischen Übersetzung. Ohne Hintergrundwissen und Kenntnisse des dem zu übersetzenden Dokument zugrundeliegenden Rechtssystems, ist eine wahrheitsgetreue Übersetzung nahezu unmöglich. Selbst zweisprachige Wörterbücher machen es dem unerfahrenen Übersetzer häufig auch nicht leichter. Allerdings ist es leider oft so, dass diese Tatsache dem Übersetzer nicht bewusst ist, was die Situation noch komplizierter macht und zu unbrauchbaren Übersetzungen führen kann.

Eine juristische Übersetzung ist fast nie einfach nur die Übersetzung eines Textes aus einer Sprache in eine andere, sondern die translatorische Wiedergabe von exakten Zusammenhängen, die spezifisch für das Rechtssystem der Ausgangssprache sind. Da sich Rechtssystem und dazugehörige Sprache naturgemäß analog entwickeln und unterschiedliche Rechtssysteme oftmals keine sich eindeutig entsprechenden Rechtskonzepte aufweisen, fehlen häufig exakt äquivalente Begriffe in den verschiedenen Sprachen. Das ist logisch - wenn das im Ausgangstext behandelte Konzept nicht im Rechtssystem der Zielsprache existiert, dann gibt es in der Zielsprache sehr wahrscheinlich auch keine Begriffe, die als 1-1-Übersetzung der Fachtermini dienen können.

Als Folge muss man sich als juristischer Übersetzer, aber genauso auch als Rechtsanwalt, der im internationalen Recht tätig ist, geeignete Strategien für die Übersetzung oder Wiedergabe rechtssystemgebundener Begriffe überlegen.

Im Folgenden habe ich ein paar Beispiele mit Übersetzungsvorschlägen zu Verdeutlichung aufgeführt:

„Geschäftsführer“ = „director“ – ABER: Die genaue Rolle, Pflichten und Rechte richten sich nach dem deutschen Gesellschaftsrecht und unterscheiden sich von der Situation nach englischem Recht. Falls dies für den Zweck der Übersetzung relevant ist, sollte man diese Tatsache deutlich machen, z.B. „director under German company law (Geschäftsführer)“

„Berufung“ = „appeal“ – ABER: Ist es nötig zwischen „Berufung“ und „Revision“ zu unterscheiden, wird man die Begriffe näher erläutern müssen, z.B. Berufung = „first appeal“ oder „appeal for the purpose of reviewing the facts“ und „Revision“ = „second appeal“ oder“ appeal on a point of law“

„Satzung“ = „Memorandum and articles of association“ – ABER: Wie würde man „Memorandum and articles of association“ ins Deutsche übersetzen, wenn man zwei verschiedene Begriffe für zwei verschiedenen Dokumente braucht? Vorschlag: „Memorandum“ = „Gründungsurkunde (Memorandum)“, „Articles of Association“ = „Satzung (Articles of association)“ – somit ist zum einen auch in der Übersetzung eine begriffliche Unterscheidung gegeben, und dadurch, dass der Originalbegriff in Klammern beibehalten wird, ist es auch problemlos möglich, die unterschiedlichen Dokumente in der Ausgangssprache zu identifizieren.

„Mord“ = „Murder“, „Totschlag“ = „manslaughter“ – Aber: Die Voraussetzungen für „Mord“ und „Totschlag“ nach deutschem Recht entsprechen nicht den Voraussetzungen für „murder“ und „manslaughter“ nach englischem Recht. Falls dies für den Leser der Übersetzung relevant sein könnte, sollte man dies erwähnen. Interessant ist hierbei auch, dass in der vom Justizministerium bereitgestellten Übersetzung des Strafgesetzbuches der Begriff „Totschlag“ in § 212 StGB einfach mit „murder“ übersetzt wird. Der Begriff „Mord“ gemäß § 211 wird dagegen durch „murder under specific aggravating circumstances“ wiedergegeben und leidiglich für die „Fahrlässige Tötung“ nach § 222 wird der Begriff „(negligent) manslaughter“ verwendet.

Eine geeignete Übersetzungsstrategie und mögliche Lösungen für Begriffe ohne 1-1-Entsprechungen in der Zielsprache kann man erst erarbeiten, wenn man weiß, wozu eine Übersetzung benötigt wird. Weitere Information, die Sie Ihren Übersetzer unbedingt mitteilen sollten und warum, lesen Sie in dem Blogartikel Kommunikation mit dem Übersetzer.

Sie interessieren sich für eine Zusammenarbeit mit mir, haben im Moment keinen Übersetzungsbedarf? Dann lade ich Sie herzlich dazu ein, meinem Netzwerk auf Xing oder LinkedIn beizutreten. So finden Sie mich dann viel leichter, wenn der nächste Übersetzungsauftrag ansteht und die Zeit drängt.

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